Am 1. Januar 2017 ist die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) vom 1. Dezember 2016 in Kraft getreten. Damit werden vom Bundesumweltministerium die Errichtung neuer oder die Sanierung bestehender Kälte- oder Klimaanlagen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen gefördert.
Geförderte Anlagen verbrauchen durch den Einsatz hocheffizienter Komponenten und Technologien erheblich weniger Energie und senken dadurch auch die CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung. Parallel werden häufig natürliche Kältemittel oder Kältemittel mit geringerer Treibhauswirkung verwendet, was eine Reduktion der direkten Emissionen zur Folge hat.
Was wird gefördert?
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Neuerrichtung, Vollsanierung sowie Teilsanierung besonders energieeffizienter Kälte- und Klimaanlagen
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Kälte- und Wärmespeicher sowie Wärmepumpen und Freikühler
Unsere Anlagen mit der APESS®-Technologie erfüllen die Kriterien für eine Förderung von Klimaanlagen im Sinne der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen und werden vom Bundesumweltministerium gefördert. Neben der effizienten Konfiguration unserer Systeme setzten wir auch auf natürliche Kältemittel wie Ammoniak, Kohlendioxid und Propan, die kein Ozonzerstörungspotenzial besitzen.
Mehr Informationen zur Förderabwicklung finden Sie auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Abfuhrkontrolle:
www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechnik /klima_kaeltetechnik_node.html
Hier geht es zum Förderrechner:
www.klimaschutz.de/f%C3%B6rderrechner