APESS® VON ÖKODESIGN-RICHTLINIE AUSGENOMMEN
Normen und Mindestanforderungen der VO 1253/2014 dennoch erfüllt.
In der europäischen ErP-Richtlinie 2009/125/EG, auch Ökodesign-Richtlinie genannt, sind Mindestanforderungen für energierelevante Produkte definiert, um einerseits den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen zu reduzieren sowie andererseits den Gesamtanteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen.
Die EU-Verordnung 1253/2014 definiert das Reglement für Lüftungsanlagen und spezifiziert auch jene von der Ökodesign-Richtlinie ausgenommenen Lüftungsanlagen. Für die innovativen Systeme der Air 2000 GmbH bedeutet dies im Klartext, dass Kälte- und Klimaanlagen mit APESS®-Technologie von der Ökodesign-Richtlinie ausgenommen sind, unter anderem, weil sie einen Wärmetauscher und eine Wärmepumpe zur Wärmerückgewinnung beinhalten. Gleichzeitig erreichen mit APESS®-Technologie ausgestattete und optimierte Wärmerückgewinnungssysteme alle Mindestanforderungen und Normvorgaben der EU-Verordnung und übertreffen diese sogar!